ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ROTWILD GMBH,
Julius Durst Straße 20A, 39042 Brixen, UID IT 02674960212
1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss
Wir, die Rotwild GmbH erbringen unsere Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Rotwild GmbH und unseren Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf dies Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, das heißt B2B.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Rotwild GmbH schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Etwaige AGB des Kunden widerspricht die Rotwild GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Rotwild GmbH bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Angebote der Rotwild GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Konzeptionen & Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Rotwild GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen und kommt die Rotwild GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Rotwild GmbH treten der potentielle Kunde und die Rotwild GmbH in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Rotwild GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Gestaltungs-Höhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Rotwild GmbH ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Gestaltungs-Höhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündende Idee alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Gestaltungs-Höhe erreichen.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Rotwild GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Rotwild GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Rotwild GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Rotwild GmbH dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Rotwild GmbH dabei verdienstlich wurde. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Rotwild GmbH ein.
3. Angebote & Aufträge
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum. Verbindlich ist ein Auftrag für die Rotwild GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung. Das Rücktrittsrecht ist längstens 5 Tage nach Zustellung, jedoch nur, wenn die Erfüllung oder der Versand noch nicht erfolgt sind. Bei personalisierten Artikeln oder bestellten Drucksorten ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
4. Social Media, Seo, Sem & Webhosting
Die Rotwild GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn etc. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Rotwild GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Rotwild GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Rotwild GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Rotwild GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. Solange und soweit der Kunde SEM, SEO etc. bei der Rotwild GmbH in Auftrag gegeben hat, so schuldet die Rotwild GmbH lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Rankings übernommen werden. Solange und soweit der Kunde auch ein Webhosting der Digitalanwendungen wünscht, so wird dies nicht durch die Rotwild GmbH im eigenen Namen umgesetzt. Die Rotwild GmbH wird vielmehr von dem Kunden ermächtigt, mit einem ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Vertragspartner des Webhosters ist ausschließlich der Kunde. Die Rotwild GmbH schuldet diesbezüglich nur die fehlerfreie Auswahl eines geeigneten Host-Providers, ist jedoch selbst nicht für das Hosting und die Erreichbarkeit verantwortlich. Die Rotwild GmbH wird den Dienstanbieter, welcher das Webhosting übernimmt, die Wünsche des Kunden im Hinblick auf die Laufzeit und die sonstigen Konditionen mitteilen. Die Rotwild GmbH übernimmt das Hosting für den Kunden selbst nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. In diesem Fall mietet die Rotwild GmbH Managed Server und vermietet an den Kunden Hostingleistungen unter. In diesem Fall haftet die Rotwild GmbH nur für eigenes Verschulden, nicht jedoch für ein Verschulden des Dienstanbieters.
5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Rotwild GmbH Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Rotwild GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Rotwild GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Rotwild GmbH.
Alle Leistungen der Rotwild GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Druck-PDF ́s, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird der Rotwild GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Rotwild GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde ist weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Texte, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Rotwild GmbH haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Rotwild GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Rotwild GmbH schadlos und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Rotwild GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Rotwild GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
6. Fremdleistungen & Beauftragung Dritter
Die Rotwild GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Rotwild GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Rotwild GmbH Vertrages aus wichtigem Grund.
7. Erstellung von Internet-Präsentationen & Websites
Internetprogrammierungen werden von der Rotwild GmbH mit größtmöglicher Sorgfalt entsprechend dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt und auf alle gängigen Browserversionen abgestimmt. Die Funktionsfähigkeit der Programmierungen kann von der Rotwild GmbH jedoch nur für den Zeitpunkt der Erstellung gewährleistet werden. Keine Garantie kann auch für das dauerhafte Funktionieren von internen und externen Verlinkungen gegeben werden, sowie die ordnungsgemäße Darstellung auf künftigen diversen Internet-Browserversionen. Mit der Übergabe bzw. Freischaltung der Internetpräsentation/Website gehen Nutzung und Gefahren auf den Auftraggeber über. Zukünftige Änderungen bzw. die Adaptierung der Internetpräsentation/Website an den technischen Fortschritt bzw. an nach diesem Zeitpunkt entwickelte neue Programm- und Browserversioen oder an serverseitige Umstellungen beim Provider müssen vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt werden und sind kostenpflichtig.
Die Rotwild GmbH übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt die Rotwild GmbH keine Haftung für Schäden, die im Einflussbereich Dritter liegen (z.B. Server, Datenleitungen, Datensicherheit, Hacker- und Virenattacken beim Provider). Für Software, die als Public Domain oder als Shareware klassifiziert ist, übernimmt die Rotwild GmbH
keine wie auch immer geartete Gewähr. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Sollte die Rotwild GmbH diesem Zusammenhang von dritter Seite in Anspruch genommen werden, wird sie vom Auftraggeber schadlos und klaglos gehalten.
8. Terminlichkeit
Angegebene Liefertermine oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Rotwild GmbH schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Rotwild GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Rotwild GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich die Rotwild GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Rotwild GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Vorzeitige Auflösung
Die Rotwild GmbH ist berechtigt, den Vertrag oder die Zzusammenarbiet aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag oder die Vereinbarung, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Rotwild GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Rotwild GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Rotwild GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
10. Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Rotwild GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rotwild GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Rotwild GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen der Rotwild GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Rotwild GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Rotwild GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Rotwild GmbH schriftlich veranschlagten, um mehr als 20 % übersteigen, wird die Rotwild GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Rotwild GmbH - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Rotwild GmbH die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Rotwild GmbH begründet ist, hat der Kunde der Rotwild GmbH darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten. Weiteres ist die Rotwild GmbH bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Rotwild GmbH, schadlos und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Rotwild GmbH zurückzustellen.
11. Zahlung & Eigentumsvorbehalt
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Rotwild GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Rotwild GmbH. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Rotwild GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Rotwild GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiteres ist die Rotwild GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Rotwild GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Rotwild GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Rotwild GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
12. Eigentumsrecht & Urheberrecht
Alle Leistungen der Rotwild GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Texte, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Fotos, Negative, Dias etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Rotwild GmbH und können von der Rotwild GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Rotwild GmbH jedoch ausschließlich in Italien nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Rotwild GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Rotwild GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Rotwild GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Rotwild GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rotwild GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Rotwild GmbH ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. Für die Nutzung von Leistungen der Rotwild GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Rotwild GmbH erforderlich. Dafür steht der Rotwild GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für die Nutzung von Leistungen der Rotwild GmbH bzw. von Werbemitteln, für die die Rotwild GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Rotwild GmbH Vertrages oder Zusammenarbeit unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Rotwild GmbH notwendig. Für Nutzungen gemäß s.o. steht der Rotwild GmbH im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag oder Zusammenarbeit vereinbarte Rotwild GmbH Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages oder Zusammenarbeit nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag oder Zusammenarbeit vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Rotwild GmbH Vergütung mehr zu zahlen. Der Kunde haftet der Rotwild GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
13. Kennzeichnung
Die Rotwild GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Rotwild GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Die Rotwild GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
14. Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Rotwild GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Rotwild GmbH zu. Die Rotwild GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Rotwild GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Rotwild GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Rotwild GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs- , marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Rotwild GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Rotwild GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des Kunden wird ausgeschlossen.
15. Haftung & Produkthaftung
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Rotwild GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Rotwild GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Jegliche Haftung der Rotwild GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Rotwild GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Rotwild GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Rotwild GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Rotwild GmbH diesbezüglich schadlos und klaglos zu halten.
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Rotwild GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
16. Datenschutz
Die Rotwild GmbH verarbeitete die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zu Informations- und Marketingzwecken. Ohne diese Daten kann kein Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen bzw. erfüllt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Zustandekommens eines Vertrags oder Zusammenarbeit eine Übermittlung der den Kunden betreffenden personenbezogenen Daten an interne und externe Dienstleister (Programmierer, Web-Administratoren, Druckereien, ...) erfolgt. Die zuvor genannten Dritten werden von der Rotwild GmbH Art. 28 DSGVO als Auftrags-Verarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet.
Die Rotwild GmbH speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung bzw. gesetzlicher Verpflichtungen.
Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an die Rotwild GmbH weitergibt hat ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO. Zur Befriedigung der Betroffenenrechte des Kunden verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: info@rotwild.it. Mehr unter: https://www.rotwild.it/de/privacy/
17. Anzuwendendes Recht & Sprache
Diese AGB, Verträge und Vereinbarungen und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Rotwild GmbH und dem Kunden unterliegen dem italienischen materiellen Recht, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gültige Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jene in deutscher Sprache. Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachversionen gilt die deutsche Version.
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Rotwild GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Rotwild GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Rotwild GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, wird das für den Sitz der Rotwild GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart – Brixen - Italien. Ungeachtet dessen ist die Rotwild GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Letzte Aktualisierung 01.01.2022